Gestaltungssatzung für den Stadtbezirk Bellersen

Zur Erhaltung und zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes werden für den Stadtbezirk Bellersen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten besondere Anforderungen nach Maßgabe der nachstehenden Satzung gestellt.

Die Einhaltung der Satzung stellt zwingend einzuhaltendes Recht dar!

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